Österreich: weitere Lockerungen seit 05. März

Aktuelle Neuerungen ab 5. März 

• Wegfall des 3-G-Nachweises für Kunden und Mitarbeiter in fast allen Bereichen
 
• Wegfall der Sperrstunde (Nachtgastronomie darf wieder öffnen)
 
• FFP2-Maskenpflicht nur noch in wenigen ausgewählten Bereichen (z.B. in Alten- und Pflegewohnheimen, Kranken- und Kuranstalten sowie Orten an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, bei unmittelbarem Bewohner- bzw. Patientenkontakt, Apotheken, Lebensmittelhandel einschließlich den Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten, Agrarhandel, Tankstellen, Drogeriemärkte, Banken, öffentliche Verkehrsmittel, etc. - eine Liste aller Ausnahmen finden Sie hier!)
 
• Wegfall der meisten Auflagen für Zusammenkünfte

Österreich: Öffnungen ab 19. Februar und 5. März (Stand: 17.02.2022)

Die aktuelle epidemiologische Situation in Österreich lässt es zu, ab dem 19. Februar weitere Lockerungsschritte zu setzen.

Ab dem 19. Februar 2022 gilt:
 

  • Umstellung aller 2G Settings auf 3G: 
  • 3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
  • 3G bei körpernahen Dienstleistungen
  • 3G in Sportstätten
  • 3G bei Veranstaltungen
  • 3G bei Fach- und Publikumsmessen
  • 3G in der Beherbergung
  • 3G als generelle Regel bei der Einreise wird im Laufe der Woche vom 21. Februar eingeführt
  • 3G in Gastronomie und überall wo Speisen und Getränke verabreicht werden (Ausnahmen siehe unten)
     
  • Weiterhin Verbot von Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb; Konsumationsverbot ab 51 Personen (ohne zugewiesene Sitzplätze)
     
  • Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kunden im Handel weiterhin FFP2-Maskenpflicht
     
  • Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr

Ab dem 5. März 2022 gilt:
 

  • Wegfall aller Maßnahmen, außer für höchst vulnerable Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser: 3G für Mitarbeiter, Dienstleister und Besucher)
     
  • Öffnung der Nachtgastronomie, Aufhebung des Konsumationsverbots bei Veranstaltungen
     
  • FFP2-Pflicht in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen, etc.)
  • In allen anderen Settings gilt für geschlossene Räume eine FFP2-Empfehlung
     
  • Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte überall beibehalten
     
  • 3G als generelle Regel bei der Einreise aus sämtlichen Staaten (ausgenommen falls Länder als Virusvarianten-Gebiete eingestuft werden sollten; derzeit sind keine Länder als solche eingestuft)

Deutschland stuft Österreich wieder als Hochrisikogebiet ein: 14.01.2022

Österreich wird ab Sonntag, 16. Jänner 2022, 0.00 Uhr, von Deutschland als Hochrisikogebiet eingestuft. Dies bedeutet, dass für Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise nach Deutschland in Österreich aufgehalten haben, die Einreiseregeln nach Deutschland verschärft werden.

Für Einreisende aus Österreich gilt ab Sonntag, 16. Jänner, 0 Uhr grundsätzlich:

• Pflicht zur Einreiseanmeldung
• Quarantänepflicht
• Nachweispflicht (geimpft, genesen, getestet)

Das bedeutet für private/touristische Reisen 
• Geimpfte und genesene Personen müssen nicht in Quarantäne – eine Einreiseanmeldung ist jedoch erforderlich.
 
• Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind, müssen einen Testnachweis (Antigen max. 48h, PCR max. 48h alt) mitführen, eine Einreiseanmeldung durchführen und eine 10-tägige Quarantäne einhalten (mit Freitestmöglichkeit ab dem 5. Tag).
 
• Kinder unter 6 Jahre haben keine Nachweispflicht einzuhalten, müssen jedoch eine Einreiseanmeldung durchführen und haben eine 5-tägige Quarantäne einzuhalten.
• Für Kinder ab 6 Jahren gelten dieselben Regelungen wie für Erwachsene.

Alle Informationen dazu findest du hier.

Neue Lockerungen in Österreich: 01.07.2021

Ab 1. Juli treten folgende Regelungen in Kraft: 
  
• 3-G-Regel gilt in folgenden Bereichen für Personen ab 12 Jahren:
- Gastronomie
- Hotellerie und Beherbergung
- Freizeiteinrichtungen (z.B. Tanzschulen, Tierparks)
- Kulturbetriebe (mit Ausnahme von Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven)
- Sportstätten
- Zusammenkünfte (ab einer TeilnehmerInnenanzahl von mehr als 100 Personen)
- Fach- und Publikumsmessen, Kongresse
• Die vorgezogene Sperrstunde wird aufgehoben 
• Abstandregelungen (1-Meter-Mindestabstand) werden aufgehoben 
• Keine Quadratmeter-Beschränkungen in Geschäftslokalen und Betrieben 

Masken: 
• Lockerungen der Maskenpflicht 
ab 1. Juli ist grundsätzlich nur mehr in geschlossenen Räumen von Öffis/Handel/Museen eine MNS-Maske zu tragen
FFP2-Maskenpflicht nur mehr in wenigen Ausnahmen (z.B. für Mitarbeiter im Bereich der Alten- und Pflegeheime und Krankenanstalten in geschlossenen Räumen, sofern kein aktueller 3-G-Nachweis vorliegt)

Gastronomie & Hotellerie:  
• Keine Maskenpflicht mehr für Gäste sowohl indoor als auch outdoor
• 3-G-Nachweis erforderlich
• Mitarbeiter mit unmittelbarem Kundenkontakt haben in geschlossenen Räumen grundsätzlich eine MNS-Maske zu tragen, ausgenommen sie können einen 3-G-Nachweis erbringen
• Ende der Registrierungspflicht voraussichtlich ab 22.7.

(Nacht-)Gastronomie: 
• Ab 1. Juli: mit verkleinerter Kapazität (75% Auslastung), keine Abstandspflicht mehr, 3-G-Nachweis erforderlich
• Voraussichtlich ab 22. Juli: keine Kapazitätsbeschränkungen

Veranstaltungen: 
• Anzeigepflicht ab 100 Personen
• Bewilligungspflicht ab 500 Personen
• Für alle Veranstaltungen ab 100 Personen zusätzlich: 3-G-Nachweis, Präventionskonzept, COVID-19-Beauftragter, Kontaktdatenerhebung (Ausnahme: geschlossene Gesellschaften, wie z.B. Hochzeit)
• Veranstaltungsregelungen gelten voraussichtlich bis inkl. 28.7.

Quelle: Wirtschaftskammer Tirol

Infos zur Ein- und Ausreise nach Österreich

Einreiseverordnung Österreich:
Österreich adaptiert zum 19. Mai seine Einreiseverordnung.

  • Grün/Gelb/Orange: freie Einreise
  • Rot: keine Quarantäne, wenn die Personen getestet, geimpft oder genesen sind
  • Dunkelrot: Einreise nur für Getestete, Genesene oder Geimpfte und Quarantäne (Freitesten nach 5 Tagen)

Das bedeutet, dass die Einreise aus Ländern mit einer 14-Tage-Inzidenz von unter 500 (entspricht einer 7-Tage-Inzidenz von 250), die kein Virusmutationsgebiet sind, ohne Quarantäne möglich sein wird. Link zur ECDC-Karte: https://www.ecdc.europa.eu/en/covid-19/situation-updates/weekly-maps-coordinated-restriction-free-movement


Quarantänefreie Rückreise nach Deutschland:
Seit Sonntag 9. Mai ist in Deutschland eine Bundesverordnung zu quarantänefreien Rückreisen in Kraft. Diese bedeutet dass Vollimmunisierte (vollständig geimpft + 14 Tage Wartezeit) und Genesene (Infektionsnachweis mittels PCR-Test mind. 28 Tage und max. 6 Monate alt) Touristen aus Deutschland von der Einreisequarantäne bundesweit befreit sind. Somit ab 19. Mai freie Einreise nach Österreich und für diese Gruppe quarantänefreie Rückreise nach Deutschland möglich!

Aktuelle Ein- und Ausreisbestimmungen für Deutschland.
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-deutschland.html


Bitte auch um Beachtung des Einreisequarantäne-Spiegels: 
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/einreisequarantaene-spiegel-deutschland.pdf

08.06.2021: Öffnung der Mittelgebirgshütten ab dem 14.06.2021

Unsere Mittelgebirgshütten (Sepp-Ruf Hütte und Hohensteinhütte) öffnen voraussichtlich ab dem 14.06. wieder mit Hygienekonzept. Alle schon getätigten Buchungen vor diesem Datum werden storniert. Die betroffenen Personen werden per Email informiert.

Selbstverständlich fallen für diese Buchungen keine Kosten an.

Die Hygienekonzepte findet ihr auf der Seite der jeweiligen Hütte.

Sepp-Ruf Hütte
Hohensteinhütte

Was ist mit den anderen Hütten?

Die Hüttensaison der Niederelbehütte und des Ramolhaus sind wie folgt geplant:

Niederelbehütte: 25. Juni bis voraussichtlich 3. Oktober 2021

Ramolhaus: 2. Juli bis voraussichtlich 19. September 2021

Die Hüttensaison der Hamburger Skihütte startet vorraussichtlich im Dezember.