Versicherungsschutz

Alpiner Sicherheits-Service (ASS) - in der Mitgliedschaft enthalten

Alle Infos können Sie auch hier nachlesen.

Wer ist versichert?

Versicherte Personen sind alle Mitglieder der Sektionen des Deutschen Alpenvereins e.V. (DAV), sofern zum Zeitpunkt des Unfalles oder der Bergnot der fällige DAV-Mitgliedsbeitrag gezahlt ist, oder dem DAV dazu die Einzugsermächtigung vorliegt. Bei Mitgliedschaft in mehreren Sektionen (C-Mitgliedschaften) gilt die Versicherung ausschließlich im Rahmen der ersten Mitgliedschaft (Hauptmitgliedschaft).

Für welche sportliche Aktivitäten und in welchem Bereich gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von nachstehend genannter Alpin-Sportarten, sowie während des Trainings im Rahmen einer Veranstaltung des Deutschen Alpenvereins e.V. und bei Veranstaltungen der Sektionen:

  • Bergsteigen: z.B. Bergwandern, Bergsteigen, Fels- und Eisklettern in freier Natur, Klettern an einer dafür eingerichteten Kletterwand, Bouldern, Wettkampfklettern, Trekking
  • Wintersport: z.B. Skifahren (alpin, nordisch, telemark), Snowboarden, Skitouren/Skibergsteigen, Skibobfahren, Schneeschuhgehen
  • sonstige Alpinsportarten: z.B. Höhlenbegehungen, Mountainbiking, Kajak- und Faltbootfahren, Canyoning/Rafting

Veranstaltungen des Bundesverbands und der Sektionen des DAV, z.B. Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen des Bundesverbands und der Sektionen.

Kein Versicherungsschutz besteht bei:

  • Ausübungen von Alpinsport bei Pauschalreisen außerhalb Europas
  • Expeditionen (Was genau eine Expedition ist und wie sich hier die Versicherungssituation darstellt, finden Sie unter "Expeditionsversicherung": https://www.alpenverein.de/bergsport/expeditionen/versicherung-expedition_aid_10355.html)
  • Segelfliegen, Gleitschirmfliegen und ähnliche Luftsportarten
  • Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten, insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender, allgemein annerkannter Regeln des Bergsteigens herbeiführt
  • Teilnahme an Skiwettkämpfen und anderen Wettkämpfen, soweit nicht vom DAV veranstaltet
  • Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie in Ländern, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat

Leistungen im Überblick

1. Kostenerstattung für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis zu 25.000 € - bei Unfalltod jedoch nur bis zu 5.000 € - je Person und Ereignis bei Bergunfällen 

  • Suchmaßnahmen zum Auffinden von Personen in Bergnot
  • Rettungs- und Bergungseinsätze durch Rettungsdienste bei Unfall oder Bergnot  
  • Transport in das nächstgelegene Krankenhaus      

2. Übernahme der unfallbedingten Heilkosten im Ausland:

  • ambulante Behandlung durch einen Arzt
  • Heilmaßnahmen und Arzneimittel, die ärztlich verordnet wurden
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland in ein geeignetes Krankenhaus, welches dem Wohnort am nächsten ist

Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten, Heilkosten auf Grund von Krankheit sind nicht abgesichert.

Bei Schadensmeldungen zu den Pkt. 1 und 2 nehmen Sie bitte direkt mit der Würzburger-Versicherungs AG Kontakt auf unter +49 (0)931 - 2795-0 oder reichen Sie Ihre Schadenmeldung online ein: https://www.wuerzburger.com/formulare/schadensmeldung/schadensmeldung.aspx?corporation=dav&sparte=reise&disableAnbieter=true&enableSparte=false

3. Assistance-Leistungen:

  • 24-Stunden-Notrufzentrale: 0049 (0)89 - 30657091
  • Kostenübernahme und Organisation für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport zum Wohnort
  • Kostenübernahme und Organisation für die Bestattung oder Überführung

Die Abwicklung dieser Leistungen erfolgt über die Würzburger Versicherungs-AG, Bahnhofstraße 11, 97070 Würzburg

4. Unfallversicherung (R+V Allgemeine Versicherung AG)

Versicherungsschutz bei Unfällen während der Ausübung von Aktivitäten nach Teil A Ziffer 2 AVB DAV ASS

Unfalldefinition: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Unfallversicherungsschutz:

  • einmalige Kapitalleistung ab einem Invaliditätsgrad von 20%. Die Kapitalleistung beträgt maximal 25.000 € bei Vollinvalidität (100%)
  • 5.000 € einmalige Kapitalleistung im Todesfall sowie
  • bis zu 5.000 € für Bergungskosten bei Unfalltod

Die Abwicklung dieser Bergungskosten findet über die R+V unter 0800/533-1111 oder aus dem Ausland +49 611/16750-507 statt

5. Sporthaftpflicht-Versicherung (Dialog Versicherung AG):

  • Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche Personen- und Sachschäden mit bis zu 6.000.000 €, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten gem. Teil A Ziffer 2 AVB DAV ASS ergeben.

Die Abwicklung der Haftpflichtansprüche erfolgt über die Dialog Versicherung, Adenauerring 7, 81731 München (Versicherungsnummer: 2-GK-85.352.151-6).

Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidarität)

Ergänzend wird die Auslandsreisekrankenversicherung https://www.alpenverein.de/aktuelles-info/versicherungen/auslandsreisekrankenversicherung-ausland-versicherung-krankenversicherung-akv_aid_11233.html und der Reise-, Sport und Freizeitschutz https://www.alpenverein.de/aktuelles-info/versicherungen/versicherungsschutz-reiseversicherung-sporthaftpflicht-versicherungen-versicherungsschutz_aid_10258.html empfohlen! Die genauen Leistungen des ASS und zusätzliche Informationen zur Auslandsreisekrankenversicherung und dem Reise-, Sport und Freizeitschutz entnehmen Sie bitte den detaillierten Allgemeinen Bedingungen zum Alpinen Sicherheits-Service (AVB DAV ASS), sowie der Website www.alpenverein.de/DAV-Services/Versicherungen

 

Reisegepäckversicherung für Hüttengäste - in der Mitgliedschaft enthalten

Versichert ist das Reisegepäck von Übernachtungsgästen bei allen Aufenthalten mit Übernachtung in den Hütten des DAV in Deutschland und Österreich gegen folgende Schadensfälle:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte 
  • Unfall eines Transportmittels 
  • Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben und Erdrutsch
Der Versicherungsschutz beginnt, sobald sich das Gepäck der Übernachtungsgäste in der Hütte befindet oder an den Hüttenwirt zur Aufbewahrung oder Beförderung gegeben wird und endet mit Verlassen der Hütte oder der Entgegennahme des Reisegepäcks vom Hüttenwirt.

Gepäckstücke von Tagesgästen sind versichert, soweit sie dem Hüttenwirt zur vorübergehenden Aufbewahrung oder zur Beförderung zwischen Tal und Berg übergeben wurden.

Schäden außerhalb der Hütte oder des Transportes sind nicht versichert.

Bitte melden Sie jeden Schaden beim Hüttenwirt vor Ort an. Ab einer Schadenhöhe über € 250,- ist zusätzlich eine Anzeige bei der zuständigen Behörde erforderlich.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, der Verbraucherschutzinformation, der Leistungsüberblick und dem Formular zur Anzeige eines Schadens: https://www.alpenverein.de/aktuelles-info/versicherungen/versicherungsschutz-fuer-uebernachtungsgaeste-auf-dav-huetten_aid_10259.html

Stand: 2021

Hundebergungsversicherung

Der Deutsche Alpenverein bietet ab sofort für seine Mitglieder eine Hundebergungsversicherung als optionale Zusatzversicherung an. Die Jahresprämie beträgt 12 Euro für einen Hund. Bei Interesse bitte das Formular Antrag DAV Hundebergungsversicherung ausfüllen und per Mail an die Würzburger Versicherung senden: vt@wuerzburger.com.  

Bei Fragen bitte an die Bernhard Assekuranz wenden: Tel.: 08104-8916531, E-Mail: susanne.gierer@bernhard-assekuranz.com.  

Stand: 31.08.2023

Mitgliedersporthaftpflichtversicherung Versicherungsnachweis für Italien

Für Skifahrer*innen in Italien/Südtirol gelten seit 1. Januar 2022 neue Bestimmungen zur Erhöhung der Sicherheit, die unbedingt beachtet werden müssen:

  • Es muss ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mitgeführt werden. Die DAV-Mitgliedschaft beinhaltet eine Sporthaftpflichtversicherung, die subsidiär eintritt, d.h. nur wenn keine eigene private Haftpflichtversicherung besteht. Es ist zu empfehlen, dass der DAV-Mitgliedsausweis und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Alpinen Sicherheits Service (ASS) mitgeführt werden. Ferner kann eine Bescheinigung über die DAV-Mitgliedschaft mit Versicherungsnachweis bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden. Download Bestätigung Versicherungsschutz für Alpenvereinsmitglieder
  • Für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrer*innen bis 18 Jahre gilt eine Helmpflicht. Der Helm muss CE-zertifiziert sein und eine „Zulassung“ für Alpinskifahren haben. Grundsätzlich empfiehlt der DAV auch allen Erwachsenen einen Skihelm zu tragen, um Kopfverletzungen vorzubeugen.
  • Alkoholisierte Skifahrende erhalten ab 0,5 Promille eine Geldbuße, ab 0,8 Promille gilt es als Straftat mit entsprechenden Maßnahmen. Bitte beachten: Alkohol senkt das Reaktionsvermögen, deshalb das Trinken alkoholischer Getränke auf das Apres Ski verlegen.

 

  • Zusätzlich zur verpflichtenden Haftpflichtversicherung bringt das neue Wintersportgesetz zwei weitere Änderungen, die auch für Ski- und Pistentouren, Schneeschuh- und Winterwanderungen gelten: Wer sich auf Wintertour in Gebiete begibt, in welchen Lawinengefahr herrscht, muss mit LVS-Gerät, Sonde und Schaufel ausgerüstet sein.

 

Stand: 01.08.2022

Flyer Alpiner Sicherheits-Service (ASS)

Alpiner Sicherheits-Service (ASS) - Schadenmeldung

Expeditionsversicherung

Hunde-Bergungsversicherung

Reisegepäck-Versicherung auf Hütten - Schadenmeldung

Bestätigung über Privathaftpflicht-Versicherungsschutz in Italien und Südtirol